
Einen kleinen Auszug stellen wir Ihnen nachfolgend vor.
- Stadtplanung und Gemeinden
- Bauträger / Baufortschritt Dokumentation
- Verkehrsunfall-Analyse
- Handwerk / Industrie
- Umweltschutz
- Forstwirtschaft, Landwirtschaft
- Garten- und Landschaftsbau
- Erkundung, Forschung
- Dokumentationen
- Luftbild-Exposé für Immobilienmakler
Wir sind ein zugelassenes Unternehmen vom Bundes-Luftfahrtamt nach §21d LuftVO
Pilotenlizenzen werden von den Landesluftfahrtbehörden und vom Luftfahrt-Bundesamt ausgestellt. Als ausreichender Kenntnisnachweis für die Steuerer von unbemannten Fluggeräten gelten auch ausländische Lizenzen, sofern diese nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2012 ausgestellt sind.
Wir dürfen somit auch Sonderflüge ausführen, wie das Fliegen bei Nacht oder über der 100m Flughöhen-Grenze. Für diese Sonderflüge ist eine Einzelerlaubnis z.B. von der Luftfahrtbehörde des Landes Niedersachsen nötig. Diese wird uns dann für einen Tag ausgestellt. Hierzu wird als Drohnenpilot ein Kenntnis-Nachweis (Drohnenführerschein) nach §21d LuftVO benötigt.
Die Beantragung einer Sondergenehmigung dauert ca. 10 Tage und kostet zwischen 50-125 Euro. Diese Kosten sind vom Auftraggeber zu entrichten. Für die meisten Flüge wird aber nur eine Allgemeinerlaubnis benötigt, diese besitzen wir bereits für Niedersachsen. Eine Übertragung auf ein anderes Bundesland ist möglich, die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 75 Euro. Eine Genehmigung der Übertragung dauert erfahrungsgemäß 2-5 Tage.

Registrierter SafeDrone-Pilot durch
Als professioneller Anbieter von Luftaufnahmen tragen wir unseren Teil zur Flugsicherheit bei und wurden durch SafeDrone [ Deutsche Lufthansa] entsprechend zertifiziert. Wir erfüllen somit die hohen Anforderungen in puncto Technik, Qualität und Flugsicherheit und übernehmen damit Verantwortung für eine sichere Auftragsabwicklung. Wir verpflichten uns damit freiwillig zur Einhaltung von Mindeststandards, die nicht nur aktuelle, sondern auch zukünftige gesetzliche und gesellschaftliche Anforderungen berücksichtigen.
Wir beachten die aktuelle Drohnen-Verordnung. Drohnen die von uns geflogen werden, haben alle eine sichtbare Plakette mit Namen und Halter der Flugdrohne. Unsere Fotodrohnen beachten zudem die aktuelle DSGVO (Datenschutzerklärung) nach der Euronorm.
Alle von uns durchgeführten Flüge sind behördlich genehmigt. Aufstiegsgenehmigungen für unsere Fluggeräte werden jeweils durch die zuständigen Dienststellen erteilt. Das bedeutet Luftaufnahmen, die wir im öffentlichen Raum durchführen werden vor dem Start bei lokalen Ordnungsämtern, lokaler Polizeidienstelle und der Leitstelle, Polizei Landkreis angemeldet. Die Erlaubnis für Luftaufnahmen, bzw. das Überfliegen im nicht-öffentlichen Raum, Nachbargrundstückemüssen zuvor vom jeweiligen Auftraggeber eingeholt werden.